Eine Langschleppenprüfung ist vorerst nicht geplant!



Prüfungsordnung


Langschleppenprüfungen können bis einschließlich 1. Mai und dann wieder ab 1. September durchgeführt werden, jedoch dürfen keine Schleppen auf Schnee und/oder Schneeflecken gelegt werden.

Zugelassen sind alle Jagdhunde. Die Identität jedes Hundes ist zu überprüfen. Außerdem ist der Nachweis über die Einhaltung der jeweils gültigen amtstierärztlichen Bestimmungen zu führen.

 

Kein Hundeführer darf mehr als zwei Hunde auf einer Prüfung führen.

 

Läufige Hündinnen können zugelassen werden. Sie müssen vor Prüfungsbeginn beim Prüfungsleiter gemeldet werden. Sie sind getrennt zu halten und am Schluss zu prüfen.


Tragende Hündinnen ab der 5. Trächtigkeitswoche sowie säugende Hündinnen werden zur Prüfung nicht zugelassen.

 

Nachdem die Zulassungsvoraussetzungen festgestellt sind, muss die Reihenfolge im Beisein aller drei Verbandsrichter ausgelost werden. Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit. Ein Prüfungsleiter muss als Verbandsrichter für die zu prüfende Fachgruppe (Wald oder Spur) benannt sein. Der Prüfungsleiter kann bei dieser Prüfung als Verbandsrichter tätig werden. Die Prüfungsleitung kann die Reihenfolge im Einvernehmen mit den Teilnehmern ändern.

 

Die Prüfungen müssen in der Reihenfolge 800m, 1200m und 1500m abgelegt werden, jedoch nicht mehr als eine Prüfung pro Prüfungstag. Zwischen zwei Prüfungen müssen sechs Monate Abstand gegeben sein. Gleichwertige Prüfungen anderer Rassehundezuchtvereine werden anerkannt.

 

Der Mindestabstand zur nächsten Schleppe sollte 50m betragen.

Als Schleppwild wird Haarnutzwild (Hase oder Wildkaninchen) verwendet. Das Schleppwild ist vom jeweiligen Führer zur Prüfung mitzubringen. Es ist dem Führer überlassen, ob er mit einem oder zwei Stück Haarwild der gleichen Art die Schleppe legen lassen will. Das zur Schleppe benutzte Haarwild muss frisch und sauber und darf nicht unansehnlich sein.

Die Schleppen sollen möglichst in offenem, bewachsenen Gelände gelegt werden und dürfen auch kleinere Bogen und/oder Winkel im Verlauf aufweisen. Der Hundeführer darf den Hund höchstens zweimal ansetzen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Hund innerhalb von 30 Minuten mit dem ausgelegten Schleppwild wieder am Anschuss ist.

Eine Ersatzschleppe wird nur dann gewährt, wenn der Hund durch äußere, von einem nicht im Jagdbetrieb üblichen Ereignis daran gehindert wird, seine Aufgabe zu erfüllen. Verleitfährten oder Wildberührung z.B. begründen keine Ersatzschleppe.